
Gasprüfung auf Booten nach DVGW G 608
Flüssiggasanlagen an Bord von Wasserfahrzeugen müssen alle zwei Jahre von einem Sachkundigen geprüft und abgenommen werden. Verantwortlich für Vorschriften und Prüftermine ist der Eigner.
Grundlage unserer Arbeit
- DVGW G 608
Vor Ort in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und NRW.
0431 888 266 48Es geht um Ihre Sicherheit und die Ihres Stegnachbarn.

Prüfung am Liegeplatz
Grundlage: DVGW G 608
Wir kommen zu Ihrem Boot: im Hafen, im Winterlager oder am Liegeplatz. Ob Motorboot, Segelyacht, Sportboot oder Hausboot: Die Gasanlage wird nach DVGW-Arbeitsblatt G 608 für Boote, Jachten und Wassersportfahrzeuge geprüft.
Motorboot
Segelyacht
Sportboot
Hausboot
Termin direkt mit Thomas Zeuch vereinbaren: 0152 340 153 49
Einblicke von Bord
Echte Aufnahmen aus dem Prüfalltag an Bord und vom Wasser, auf dem Thomas Zeuch auch privat unterwegs ist.








Hier beginnt jede Prüfung: der Flaschenkasten mit Anschlüssen und Reglern.
Bild 1 von 8: Hier beginnt jede Prüfung: der Flaschenkasten mit Anschlüssen und Reglern.


Ostseeschutz ja. Nationalpark nein.
Als Wassersportler und Fachbetrieb für Abwassertechnik unterstützt Thomas Zeuch die Initiative der Wassersport- und Küstenverbände: gelebter Ostseeschutz durch dichte Anlagen, geprüfte Technik und saubere Häfen statt neuer Verbotszonen. Die Flagge hängt bei uns am Mast.
Allzeit gute Fahrt und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
